Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes »Fortsetzung Waldweg« 09.06.2020
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes
Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Fortsetzung Waldweg“, Gemarkung Weitefeld am 26. Mai 2020 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Der Widerspruch kann
- schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und KatasteramtWesterwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (Abl. EU Nr. L 257 S. 73) an: vermka.wwt@poststelle.rlp.de
erhoben werden.
Westerburg, den 08. Juni 2020
Im Auftrag
(D.S.)
gez. Christian Paulik
Christian Paulik
Obervermessungsrat
Bekanntmachung zum Download:
Bekanntmachung Unanfechtbarkeit