Bekanntmachung Umlegungsplan »Fortsetzung Waldweg« der Ortsgemeinde Weitefeld 01.04.2020
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans „Fortsetzung Waldweg“ der Ortsgemeinde Weitefeld
Nach § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Fortsetzung Waldweg“ in der Gemarkung Weitefeld nach Erörterung mit den Eigentümern durch Beschluss am 01. April 2020 aufgestellt worden ist.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg (Zimmer 311) nach vorheriger Terminvereinbarung während der Dienststunden von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.
Westerburg, den 01. April 2020
Im Auftrag
gez. Christian Paulik
Obervermessungsrat
Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus
im Auftrag der Ortsgemeinde Weitefeld
Bekanntmachung zum Download:
Bekanntmachung Umlegungsplan