Sitzungsbericht Verbandsgemeinderat Daaden-Herdorf vom 24. Oktober 2019 30.10.2019
Am Donnerstag, 24. Oktober 2019 fand im Rathaus Daaden unter Vorsitz von Bürgermeister Wolfgang Schneider eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Daaden-Herdorf statt.
Öffentliche Sitzung
Vor Eintritt in die Beratung verpflichtete Bürgermeister Wolfgang Schneider das Ratsmitglied Dirk Eickhoff namens der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
Nach der Genehmigung der Niederschrift über die vorherige Sitzung stimmte der Rat der Sachspende des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Herdorf e. V. im Wert von 3.689,00 € in Form eines Hochleistungslüfters für das Feuerwehrfahrzeug mit Drehleiter einstimmig zu.
Bericht des Berufscoachs der Verbandsgemeinde
Frau Christine Schlosser ist Berufscoach der Verbandsgemeinde an der Hermann-Gmeiner-Realschule Plus Daaden und der Don-Bosco-Realschule Plus Herdorf. Der Berufscoach unterstützt die Schülerinnen und Schüler u. a. bei allen Fragen rund um Praktikum, Bewerbung, Berufsorientierung oder schulische Weiterqualifizierung und gibt Anleitung zum eigenverantwortlichen Aktivwerden.
Frau Schlosser gab dem Verbandsgemeinderat einen Bericht über ihre Arbeit. Dabei floss auch der Eindruck aus dem Besuch der Hermann-Gmeiner-Realschule Plus durch Kultusministerin Dr. Stefanie Hubig am Sitzungstag mit ein.
Nachwahlen zum Schulträgerausschuss
In der konstituierenden Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.08.2019 wurden die Vertreter des Schulträgers in den Schulträgerausschuss gewählt. Dem Ausschuss sollen gemäß § 90 des Schulträgergesetzes auch an den Schulen des Schulträgers tätige Lehrer und gewählte Elternvertreter angehören; dabei soll jede Schulart angemessen berücksichtigt werden.
Einstimmig wählte der Verbandsgemeinderat auf Vorschlag der Schulleitungen und Elternbeiräte der Schulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf folgende Vertreter/innen für den Schulträgerausschuss:
a) Vertreter der Lehrer a) Vertreter der Elternschaft
b) zugeordnete Stellvertreter b) zugeordnete Stellvertreter
Don-Bosco-Realschule plus Herdorf:
a) Sonja Neugebauer, Kirchen a) Sylvia Seibert, Herdorf
b) Alfred Terkowsky, Neunkirchen b) Anke Lorch, Herdorf
Daadetal Grundschule Daaden:
a) Melanie Ansari, Daaden a) Daniela Schießl, Emmerzhausen
b) Sabrina Heidrich, Niederdreisbach b) Stefan Lange, Derschen
Grundschule Biersdorf:
a) Christine Theis, Hachenburg a) Heiko Klein, Daaden
b) Marika Jung, Weitefeld b) Silke Mauden, Niederdreisbach
Grundschule Friedewald:
a) Hanna Orf, Astert a) Ralf Hoffmann, Friedewald
b) Lisa Arlt, Burbach b) Christian Sturm, Friedwald
Nachträgliche Anpassung der Wassergebühr im Bereich der Verbandsgemeindewerke Herdorf
Um eine mögliche Körperschaftssteuerpflicht zu vermeiden wurde bereits im Jahr 2016 die Wassergebühr der Verbandsgemeindewerke Herdorf für 2017 in einem ersten Schritt von 1,60 €/m³ (netto) auf 1,50 €/m³ (netto) und in einem zweiten Schritt für 2018 nochmals auf 1,40 €/m³ (netto) gesenkt.
Trotz gleichbleibender bzw. zurückgehender Einwohnerzahlen ist die Wasserabgabe in 2018, wahrscheinlich durch den extrem trockenen Sommer, stark angestiegen. Das führt zu Mehrerlösen und in der Folge zu einem Jahresgewinn im Jahr 2018 von rd. 98 TEUR. Hierdurch wird der verbleibende Verlustvortrag lediglich noch rd. 14 TEUR betragen.
Um keinen steuerpflichtigen Gewinn ausweisen zu müssen hat die Werkleitung vorgeschlagen, die Wassergebühr für 2019 rückwirkend auf 1,20 EUR/m³ (netto) neu festzusetzen. Dies würde in 2019 bei einer gleichbleibenden Abgabemenge zu Mindereinnahmen von rd. 56 TEUR führen.
Der Werkausschuss ist diesem Vorschlag gefolgt und hat dem Verbandsgemeinderat am 28.08.2019 eine entsprechende Festlegung empfohlen.
Der Verbandsgemeinderat schloss sich diesen Vorschlägen an und entschied, die Wassergebühr der Verbandsgemeindewerke Herdorf rückwirkend zum 01.01.2019 auf 1,20 EUR/m³ (netto) festzusetzen. Die Wassergebühr im Bereich der Verbandsgemeindewerke Daaden bleibt bei 1,40 EUR/ m³.
Der Verbandsgemeinderat beschloss anschließend einstimmig die notwendige Nachtragshaushaltssatzung.
Zweite Eingliederungsvereinbarung wird redaktionell geändert
Die Stadt Herdorf und die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf haben im Mai 2017 die zweite Teilvereinbarung über den Übergang von Rechtsverhältnissen nach § 6 des Gesetzes über die Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf (Zweite Eingliederungsvereinbarung) geschlossen. Bestandteil dieser Vereinbarung ist auch eine Liste der aufgabenbedingt von der Stadt auf die Verbandsgemeinde übergehenden Grundstücke.
Im Zuge des Grundbuch-Umschreibungsverfahrens ist aufgefallen, dass verschiedene Grundstücke in dieser Liste inzwischen fortgeschrieben sind und andere Bezeichnungen haben und in einigen Fällen
falsche Größenangabe enthalten sind. Deshalb muss die entsprechende Anlage zur Eingliederungsvereinbarung berichtigt und aktualisiert werden. Alle übrigen Regelungen der Zweiten Eingliederungsvereinbarung bleiben hiervon unberührt.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig die Änderung der Zweiten Eingliederungsvereinbarung dahingehend, dass die ursprüngliche Anlage durch die berichtigte Fassung ersetzt wird.
Gebührensatzung für die Obdachlosen-Unterkünfte der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf ist Eigentümerin mehrerer Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte. Nach der Eingliederung der Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden sollen nun die Nutzungsordnungen vereinheitlicht und die Gebührensatzungen zum 01.01.2020 aktualisiert werden.
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den entsprechenden Textentwurf als Satzung. Sie wird gesondert veröffentlicht.
Der Rat beauftragte die Verwaltung außerdem, hinsichtlich der Festsetzung der Benutzungsgebühr für die Unterkunft Herdorf, Hollertszug 23 a – d eine Überprüfung des Gebührensatzes unter Berücksichtigung der Entwicklung des tatsächlichen Stromverbrauchs der laufenden bzw. jüngsten Abrechnungsperiode und dessen Auswirkungen auf den Durchschnittsverbrauch vorzunehmen und bei einer deutlichen Abweichung vom Durchschnitt eine Anpassung des Gebührensatzes vorzuschlagen.
Mitteilungen
Bürgermeister Schneider informierte den Verbandsgemeinderat über folgende Punkte:
a) Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen im Mitteilungsblatt
Aufgrund der seit 2018 geltenden neuen Datenschutzregelungen der EU sind für bestimmte Veröffentlichungen eine gesetzliche Ermächtigung oder eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Person erforderlich. Das Mitteilungsblatt ist auch im Internet verfügbar und dort dauerhaft abruf-bar. Die Veröffentlichung der Daten von Alters- und Ehejubiläen im Mitteilungsblatt kann deshalb nur erfolgen, wenn die Jubilare selbst der Verbandsgemeindeverwaltung gegenüber erklären, dass sie eine Veröffentlichung wünschen.
Der entsprechende Einwilligungsvordruck liegt im Bürgerbüro des Rathauses Daaden sowie in der Außenstelle Herdorf aus, wird einmal im Monat im Mitteilungsblatt veröffentlicht und auf Anforderung auch elektronisch versandt. Mündliche Einwilligungen sind leider rechtlich unzulässig. Trotz mehrerer ganzseitiger Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt besteht bisher nur eine sehr geringe Bereitschaft, in die Veröffentlichung der eigenen Jubiläumsdaten einzuwilligen.
b) Beschlusslage hinsichtlich der Zustimmung zur Übertragung der Zuständigkeit für überörtliche Radwege von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde
Der Verbandsgemeinderat hat die Verwaltung am 09.05.2019 u .a. beauftragt, ihn unverzüglich über das Ergebnis des Zustimmungsverfahrens für die o. a. Zuständigkeitsverlagerung zu unterrichten.
Erforderlich für den Aufgabenübergang ist die Zustimmung von mehr als der Hälfte der Ortsgemeinden und in diesen Ortsgemeinden muss mehr als die Hälfte der Einwohner der Verbandsgemeinde leben. Sowohl das Ortsgemeinde- wie das Einwohnerquorum ist damit seit dem 23.10.2019 erfüllt.
c) Erweitertes Vorkonzept für die Rad-Rundtour der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
Die Verwaltung hat das Planungsbüro Stadt-Land-plus GmbH, Boppard, mit der Erstellung eines erweiterten Vorkonzeptes beauftragt. Das Planungsbüro hat das erweiterte Vorkonzept, aufbauend auf den Vorarbeiten des Planungsbüro Hunsrückvelo, in der Sitzung des Ausschusses für kommunale Entwicklung, Petitionen, Gleichstellung und Inklusion am 10.10.2019 vorgestellt.
Der Ausschuss hat beschlossen, dass das Planungsbüro als nächstes mit den heimischen und von den Bürgermeistern sowie den Fraktionen benannten Radwegekennern eine weitere Befahrung vornimmt, um mit Blick auf Machbarkeit, Sinnhaftigkeit, Kostenvolumen und auch Förderszene das jetzt vorgelegte Konzept zu modifizieren. Danach wird sich der Ausschuss wieder mit der Thematik befassen.
d) Mitgliederversammlung des GStB Rheinland-Pfalz
Am Montag, 04.11.2019 findet unter dem Leitmotiv „Kommunen, Mobilität und Arbeit 4.0“ die diesjährige Mitgliederversammlung des GStB in Bingen statt.
e) Petition zur Ausrufung des Klima-Notstandes in der Verbandsgemeinde
Am 11.08.2019 ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung eine E-Mail eingegangen, mit der die Eheleute Norbert und Silke Stockschläder aus Herdorf die Ausrufung des Klimanotstandes für die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf fordern. Über die Petition hat der Ausschuss für kommunale Entwicklung, Petitionen, Gleichstellung und Inklusion am 10.10.2019 beraten und sich darauf verständigt, dass alle Fraktionen im Verbandsgemeinderat ihre Vorstellungen für eine gemeinsame Resolution formulieren und bis zum 15.11.2019 der Verwaltung zuleiten, um anschließend wieder dem Ausschuss und danach dem Verbandsgemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt zu werden.
f) Personal und Öffnungszeiten Hallenbad Daaden
Durch den krankheitsbedingten Ausfall des Schwimmmeisterpersonals im Hallenbad ist derzeit ein Notbetrieb durch eigene und fremde Ersatzkräfte erforderlich. Beim nicht absehbaren Ausfall dieser Ersatzkräfte kann es unter Umständen zur vorübergehenden kurzfristigen Schließung des Hallenbades kommen. In der Zeit vom 16.12.2019 bis einschließlich 01.01.2020 wird das Hallenbad ohnehin geschlossen.
g) Öffnung Standesamt an Samstagen
Für das Jahr 2020 ist folgende Neuregelung für standesamtliche Trauungen an Samstagen festgelegt worden: Generell finden am 1. Samstag im Quartal Trauungen statt. Bei maximal 4 Trauungen pro Samstag ergibt dies jeweils eine letzte Trauung um 11.30 Uhr. Es stehen wechselweise je zwei Termine in Daaden und zwei Termine in Herdorf zur Verfügung. Fällt der 1. Samstag auf einen Fei-ertag, findet die Trauung am 2. Samstag im Quartal statt. Abweichend für das 1. Quartal findet die Trauung bedarfsgerecht nicht im Januar sondern im Juni statt.
Daraus ergeben sich für 2020 folgende Termine:
- Daaden: 06.06.2020 und 10.10.2020
- Herdorf: 04.04.2020 und 04.07.2020
h) Mitglieder der Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald
Der Kreistag hat am 02.09.2019 folgende Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern der Regionalvertretung gewählt:
Mitglieder:
Josef Zolk, Güllesheim
Tim Kraft, Niederfischbach
Bernd Brato, Betzdorf
Friedrich Hagemann, Birken-Honigsessen
Dietmar Henrich, Bruchertseifen
Günter Knautz, Daaden
Stellvertreter:
Manfred Rosenkranz, Mauden
Maik Köhler, Mudersbach
Rainer Düngen, Heupelzen
Rolf Schmidt-Markoski, Horhausen
Hermann-Josef Selbach, Wissen
Frank Rüther, Pleckhausen
i) Einwohnerversammlung in Herdorf
Am Montag, 21.10.2019 hat im Feuerwehrhaus Herdorf eine Einwohnerversammlung der Verbandsgemeinde stattgefunden. Dabei wurden grundsätzliche Fragen des Aufgabenbereichs und der Zuständigkeiten der Verbandsgemeinde im Verhältnis zu den Ortsgemeinden dargestellt. Zeitlicher Schwerpunkt der Veranstaltung waren Informationen und die Diskussion von Fragen zu der von den Verbandsgemeindewerken Herdorf durch Bescheid vorgenommenen Feststellung von beitragsrechtlichen Erhebungsgrundlagen für Entgelte aus den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Mehr als 100 Einwohner aus Herdorf nutzten die Gelegenheit für einen teils kontroversen, aber sehr sachlichen Meinungsaustausch.
j) Widersprüche gegen Feststellungsbescheide in Herdorf
Auf Rückfrage von Ratsmitglied Peter Bosbach erklärt der Kaufmännische Werkleiter Tobias Friggen, dass derzeit noch 21 Widerspruchsverfahren im Zusammenhang mit den erteilten Feststellungsbescheiden der Verbandsgemeindewerke Herdorf beim Kreisrechtsausschuss anhängig sind.
NICHTÖffentliche Sitzung (Bekanntgabe gem. § 35 Abs. 1 S. 3 GemO)
In nichtöffentlicher Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst.
Personalangelegenheit; Zustimmung zur Einstellung eines IKT-Systemadministrators
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses stimmte der der Verbandsgemeinderat der Einstellung eines Systemadministrators für die Informations- und Kommunikationstechnik zu.
Personalangelegenheit; Zustimmung zur Einstellung eines Beamten auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst mit einem Dualen Studium an der HöV Mayen
Das Durchschnittsalter des Verwaltungspersonals (ohne Bauhof, Hallenbad, Schulen) der Verbandsgemeinde beträgt 52 Jahre. Von den 14 Mitarbeitern in gehobenen Positionen (ab A 9 bzw. E 9b) im nichttechnischen Verwaltungsdienst sind 9 über 50 Jahre alt. Die Verwaltung ist vor dem Hintergrund dieser Altersstruktur seit längerer Zeit dabei, den Bedarf durch verstärkte Nachwuchsgewinnung für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten und das Angebot von Lehrgängen zur Ablegung der I. und II. Prüfung für Tarifbeschäftigte zu decken. Im Jahr 2019 hat ein Mitarbeiter den Lehrgang II. erfolgreich abgeschlossen, eine Mitarbeiterin besucht den Lehrgang I. Weitere Qualifikationen für den Lehrgang II sind konkret beabsichtigt, hängen aber von den Kapazitäten des KSI Koblenz ab.
Um den darüber hinaus absehbar entstehenden Bedarf zu decken hat die Verwaltung in diesem Jahr zusätzlich u. a. die Ausbildungsmöglichkeit Bachelor of Arts für die Allgemeine Verwaltung (Duale Ausbildung mit integriertem Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Mayen) angeboten. Das Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz vermittelt wissenschaftliche Grundlagen und Kompetenzen sowie praxisbezogene Qualifikationen. Es dauert drei Jahre und ist modular aufgebaut. Im Studium wechseln sich jeweils theoretische Studienphasen in Mayen (21 Monate) mit Praxisphasen in der Kommunalverwaltung (15 Monate) ab. Das erfolgreiche Studium schließt ab mit dem „Bachelor of Arts (B. A.)“ in den Studiengängen Verwaltung oder Verwaltungsbetriebswirtschaft ab.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses stimmte der Verbandsgemeinderat der Auswahlentscheidung des Bürgermeisters für die Vergabe der Ausbildungsmöglichkeit im Rahmen des Dualen Studienganges und der damit verbundenen beamtenrechtlichen Ernennung mit Wirkung ab 01.07.2020 zu.
Personalangelegenheit; Zustimmung zur Einstellung einer Fachkraft für Entwicklungs- und Bauleitplanung
Im Fachbereich Bauen und Umwelt scheiden Mitarbeiter im Frühjahr 2020 aus dem Dienst bei der Verbandsgemeinde aus. Deshalb hat die Verwaltung im Juli 2019 eine sowohl für Beamte wie für Tarifbeschäftigte aus dem Bereich des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder des Bauingenieurwesens in Betracht kommende Stellenausschreibung vorgenommen.
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Auswahlentscheidung des Bürgermeisters für die Einstellung einer Fachkraft für Entwicklungs- und Bauleitplanung zum 01.02.2020 zu.
Auftragsvergabe; Abschluss eines Servicevertrages für das Drehleiterfahrzeug der VG-Feuerwehr
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Abschluss eines auf 10 Jahre angelegten Servicevertrages für das Drehleiterfahrzeug der Verbandsgemeindefeuerwehr.