Sitzungsbericht Ortsgemeinderat Niederdreisbach 18.06.2018 21.06.2018
Aus der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates Niederdreisbach
Unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters Stefan Strunk fand am 18.06.2018 eine Sitzung des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus statt.
Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Nach der Eröffnung der Sitzung und den üblichen Formalitäten informierte der Vorsitzende die Anwesenden über den Eingang einer Geldspende der Volksbank Daaden e. G. über 250,00 € zur Verwendung im kommunalen Kindergarten Niederdreisbach. Der Kommunalaufsicht wurde die Entgegennahme der Zuwendung angezeigt. Der Gemeinderat beschloss gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Annahme der Zuwendung.
Mitteilungen
Sodann informierte Stefan Strunk die Anwesenden über verschiedene Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung:
Straßenunterhaltungsmaßnahmen
Die Straßenunterhaltungsarbeiten in der Denkmalstraße, Am Koppelberg, Neue Hoffnung, Schöne Aussicht, Auf der Ströh und Alter Weg werden nach Auskunft der bauausführenden Firma in den nächsten beiden Wochen ausgeführt. Da teils größere Flächen abgefräst und neu asphaltiert werden, bittet der Ortsbürgermeister für die entstehenden Verkehrsbehinderungen vorab um Verständnis.
Kindergarten
Das Gerätehaus beim Kindergarten ist in die Jahre gekommen und abgängig. Für den Haushalt 2019 werden entsprechende Finanzmittel für ein adäquates, neues Häuschen bereitzustellen sein.
Gleiches gilt für die kleinen Zäunchen am Spielehügel. Eine akute Gefahr besteht aber bei beiden Stellen nicht.
Waldwege
Die durch den diesjährigen Holzeinschlag der Hauberggenossenschaft in Anspruch genommenen Waldwege wurden naturgemäß in Mitleidenschaft gezogen. Mittlerweile wurden die Wege weitestgehend auf Kosten der Hauberggenossenschaft instand gesetzt.
Freischneiden/Mähen von gemeindeeigenen Wegen
Der Bauhof der Verbandsgemeinde hat turnusmäßig die stark frequentierten Wege im Gemeindebereich gemäht.
Zuschuss an Ev. Gemeinschaft Niederdreisbach
Die Ortsgemeinde hat der Ev. Gemeinschaft zur Renovierung des Altarraumes einen Zuschuss von 750,00 € gewährt. Mit Schreiben vom 12.06.2018 bedankt sich nun die EG Niederdreisbach für die Förderung der Maßnahme.
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 29.05.2018 den Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 ausführlich beraten. Der Ausschuss hat dem Ortsgemeinderat Niederdreisbach die Annahme der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 in der beratenen Fassung empfohlen.
Neben der Anpassung von Ansätzen im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft – Steuern, Steuerbeteiligungen der Ortsgemeinde, Umlagen – wurden auch die Zahlen aus dem Forstwirtschaftsplan aktualisiert. Gleichfalls wurden Ansätze bei einzelnen Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen auf den aktuellen Stand gebracht. Unterm Strich verbessert sich die finanzielle Lage für das Planjahr 2018.
Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung des Ausschusses und beschloss einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018. Die Nachtragshaushaltssatzung wird an anderer Stelle des Mitteilungsblattes öffentlich bekanntgemacht.
Hundesteuersatzung wurde neu gefasst.
Die aktuelle Hundesteuersatzung ist seit dem 01.01.2012 in Kraft. Auf Grund gesetzlicher Änderungen und neuen Vorgaben aus der Rechtsprechung hat der Gemeinde- und Städtebund eine neue Muster-Hundesteuersatzung erarbeitet und empfiehlt den Gemeinden, diese zur besseren Rechtssicherheit zu beschließen.
Neben redaktionellen Klarstellungen ergeben sich hauptsächlich Änderungen zu gefährlichen Hunden, Steuerermäßigungen und –befreiungen. Außerdem wird die Hundesteuer ab sofort regelmäßig mit der Haushaltssatzung festgesetzt.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses Niederdreisbach beschloss der Ortsgemeinderat die neue Hundesteuersatzung, die ebenfalls noch an anderer Stelle öffentlich bekanntgemacht wird.
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung
Für die Ermittlung von kostendeckenden Gebühren für die Inanspruchnahme des Friedhofs wurde eine Gebührenkalkulation auf Grundlage eines Betriebsabrechnungsbogens erstellt. Im Ergebnis müssen die einzelnen Gebühren nach oben korrigiert werden, um eine Kostendeckung zu erzielen. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte sich damit in den vergangenen Sitzungen befasst und dem Ortsgemeinderat die Anpassung der Friedhofsgebührensatzung mit den ermittelten Gebührensätzen empfohlen. Aufgrund der generellen Anpassung empfiehlt sich eine komplette Neufassung der Friedhofsgebührensatzung.
Der Ortsgemeinderat beschloss die neue Friedhofsgebührensatzung mit dem veränderten Gebührenverzeichnis einstimmig. Sie tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntgabe, die an anderer Stelle im Mitteilungsblatt stehen wird, in Kraft.
Gebührenordnungen für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen wurden angepasst
Die Kreisverwaltung Altenkirchen, Kommunalaufsicht, hatte die Ortsgemeinde im November vergangenen Jahres aufgefordert, aufgrund der defizitären Entwicklung des Haushaltes eine nachhaltige und strukturelle Verbesserung der Haushaltssituation zu erreichen und eine entsprechende Reduzierung der Jahresfehlbeträge durch Einnahmeverbesserungen oder nachhaltige Ausgabenreduzierung zu realisieren.
Der Ortsgemeinderat hatte daraufhin die Realsteuerhebesätze ab dem Jahr 2018 angehoben und beschlossen, im Zuge der Beratung des Nachtragshaushaltsplanes 2018 auch die Gebühren für die gemeindlichen Einrichtungen auf den Prüfstand zu stellen. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte sich in seiner letzten Sitzung bereits mit diesem Thema beschäftigt und Vorschläge für eine mögliche Gebührenerhöhung erarbeitet:
Dorfgemeinschaftshaus Niederdreisbach
|
Betrag bisher (in Euro) |
Betrag neu (in Euro) |
Beerdigungskaffee Einwohner
Beerdigungskaffee Nichteinwohner |
45,00
55,00 |
60,00
100,00 |
Familienfeier
Familienfeier
|
55,00
100,00 |
70,00
150,00 |
Familienfeier
Familienfeier Nichteinwohner
|
100,00
180,00 |
100,00
220,00
|
Endreinigungspauschale
|
30,00 |
40,00 |
Küchen-/Geschirrreinigung nach Aufwand (pro Stunde)
|
20,00 |
20,00 |
Kaution für Feiern
|
200,00 |
300,00 |
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Ortsgemeinderat die vorgeschlagene Gebührenerhöhung zum 01.07.2018. Künftig soll generell eine Kaution für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses erhoben werden. Bisher war dies nur für die Nutzung der Küche vorgesehen.
Alte Post Niederdreisbach
Die Benutzungsgebühren wurden zuletzt im Jahr 2010 umfänglich angepasst, vor zwei Jahren nochmals in Teilen. Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die Gebühren für die Nutzung der Alten Post derzeit nicht zu verändern.
Grillhütte Niederdreisbach
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Ortsgemeinderat die nachstehenden Gebührenerhöhungen zum 01.07.2018.
Betrag bisher |
Betrag neu |
|
Benutzungsgebühren Einwohner
Benutzungsgebühren Nichteinwohner
Benutzungsgebühren Sonderpreis Schule
Benutzungsgebühren Ermäßigt |
50,00
70,00
45,00
30,00 |
50,00
80,00
50,00
Entfällt |
Kaution
|
100,00 |
100,00 |
Freibad Niederdreisbach
Beim Produkt Freibad Niederdreisbach sind den Jahren 2015 bis 2017 folgende Fehlbeträge (inkl. kalkulatorischer Kosten) entstanden (jeweils in Euro):
|
2015 |
2016 |
2017 |
|
-38.497,84 |
-49.486,06 |
-85.666,46 |
Folgende Erträge hatte die die Ortsgemeinde in den Jahren 2015 bis 2017 durch die Benutzungsgebühren (in Euro):
Jahr |
Ertrag |
2015 |
18.833,00 |
2016 |
14.037,00 |
2017 |
12.940,00 |
Die Benutzungsgebühren wurden zuletzt im Jahr 2013 angepasst, ausgenommen waren damals die Eintrittspreise für Kinder und Jugendliche. Da die diesjährige Saison bereits angelaufen ist, ist eine Anpassung der Eintrittsgebühren zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Eine Anpassung sollte daher ab der nächsten Saison greifen, kann aber bereits jetzt beschlossen werden.
Der Ortsgemeinderat folgte der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und beschloss, zunächst die Saison 2018 noch abzuwarten, um dann im Herbst dieses Jahres nochmals über eine Gebührenanpassung zu beraten. Die Verwaltung wird beauftragt, bis dahin eine Besucherstatistik für die Jahre 2015 bis einschließlich 2018 erstellen, darüber hinaus sollen die Fehlbeträge der Jahre 2015 bis 2018 genauer analysiert und eine Aufstellung nach Kostenarten erstellt werden.
Bereitstellung einer Aufstellfläche für einen Altkleidercontainer zur Unterstützung krebskranker Menschen
Die Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V., 56068 Koblenz, fragte mit Schreiben vom 04.05.2018 an, ob die Ortsgemeinde Niederdreisbach einen Stellplatz für die Aufstellung eines Altkleidercontainer zur Verfügung stellen könnte. Die Erlöse aus den Altkleidersammlungen kommen der psychoonkologischen und psychosozialen Beratung für Menschen mit einer Krebserkrankung zugute. Grundsätzlich könnte der Gemeinde eine Stellplatzmiete von 120,00 € jährlich angeboten werden. Bei einem Verzicht würde dieser Betrag ebenfalls für die gute Sache eingesetzt.
Der Ortsgemeinderat befürwortete einstimmig, der Krebsgesellschaft einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Als Platz kommt der Parkplatz unterhalb des Friedhofes – Standort neben dem Kleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes – in Betracht. Auf die Erhebung einer Stellplatzmiete wird verzichtet.
Brückenprüfungen; Vergabe von Ingenieurleistungen
Die Brücken Neue Hoffnung, Brunnenstraße/Denkmalstraße, Schulstraße und Zum Steinchen müssen auf Schäden untersucht werden. Ein Ingenieurbüro aus Steineroth hat bereits in der Vergangenheit Brückenprüfungen in Niederdreisbach durchgeführt, dabei gute Leistungen erbracht. Der Ortsbürgermeister hat dort nun erneut ein Angebot eingeholt. Die Arbeit würde zu den gleichen Konditionen wie im Jahr 2016 angeboten werden können, zu einem Pauschalpreis von 940,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Brücke. Bei den vier Brückenprüfungen käme somit eine Auftragssumme von 4.474,40 € brutto zusammen. Einstimmig beschloss der Rat die Vergabe der Brückenprüfungen an das Ingenieurbüro zu den vorgenannten Konditionen.
Auf dem „Spielplatz Auf der Ströh“ muss eine marode Kletterturmkombination ersetzt werden.
Die Kletterturmkombination aus dem Baujahr 2006 wurde bei der jährlichen Spielgeräteinspektion nach DIN EN 1176 als an mehreren Stellen schadhaft und gesundheitsgefährdend eingestuft. Aufgrund der zahlreichen und erheblichen Mängel wurde das Spielgerät vorsorglich gesperrt. Eine Reparatur würde grob geschätzt rund 2.800,00 bis 3.000,00 € kosten und damit nicht wirtschaftlich sein.
Angebote über vergleichbare Kletterturm-/Schaukelkombinationen wurden eingeholt. Der Ortsgemeinderat entschied sich einstimmig für die Beschaffung einer neuen Turmkombination bei einem Kasseler Anbieter. Das Gestell ist nicht aus Holz, sondern besteht aus pulverbeschichteten Aluminium- und Stahlprofilen. Zu den Bruttokosten von rund 2.500,00 € für die Beschaffung kommen dann noch die Montagekosten hinzu.
Einwohnerfragen
Zwei schriftliche Anregungen sind der Ortsgemeinde zugegangen. Zum einen wird angeregt, die Tempo-30-Zone in der Hauptstraße bis zum Ortsausgang in Richtung Weitefeld zu erweitern. Hier wird sich der Rat erst eine Einschätzung von Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltung einholen, inwieweit dies überhaupt realisierbar ist. Sodann wird der Antrag erneut besprochen.
Zweitens wird moniert, dass die Toilettenanlage auf dem Friedhof während der Beerdigungen nicht zugänglich ist. Der Ablauf der Toilettenanlage ist defekt; deshalb bleibt der Raum verschlossen. Bislang wird auf die Nutzung der Toiletten im gegenüberliegenden Dorfgemeinschaftshaus verwiesen. Der Ortsbürgermeister wird sich eine Kostenschätzung hinsichtlich der Reparatur der defekten Toilette beschaffen. Dann wird das Thema nochmals auf die Tagesordnung genommen.
Nichtöffentliche Sitzung
In nichtöffentlicher Sitzung befasste sich der Rat noch mit zwei Bauangelegenheiten. Hier ging es jeweils um Nutzungsänderungen einzelner Gebäudeteile, die des Einvernehmens der Gemeinde bedurften. Weiter wurden noch eine Personalangelegenheit und eine Grunderwerbssache besprochen.