Sitzungsbericht Ortsgemeinderat Nisterberg vom 22. November 2016 08.12.2016
Aus der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates
Am 22. November fand die jüngste Sitzung des Ortsgemeinderates Nisterberg im Sitzungssaal statt. Ortsbürgermeisterin Höfer konnte neben den Ratsmitgliedern und Vertretern der Verwaltung auch Revierförster Elmar Weck sowie Presse und Einwohner begrüßen.
Nachwahl zum Bauausschuss
Nach Genehmigung der Niederschrift musste der Rat Nachwahlen zum Bauausschuss vornehmen. Einstimmig wurde Stefan Schulze als stellvertretendes Mitglied für den Bauausschuss gewählt.
Forstwirtschaftsplan 2017
Revierförster Weck stellte den Plan für das Jahr 2017 vor. Demnach ist ein Verkauf von 45 fm Holz vorgesehen. Insgesamt wird mit einem Ertrag von 3.197 Euro geplant, dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 3.650 Euro, so dass mit einem negativen Ergebnis gerechnet wird.
Einstimmig beschloss der Rat den Forstwirtschaftsplan.
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017
Mit Einführung eines neuen § 2b UStG wurde die Umsatzbesteuerung an europäisches Recht angepasst. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsregelung in der Form vorgesehen, dass die von der Neuregelungen betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts das Wahlrecht haben, ob sie das neue Recht bereits ab 2017 anwenden wollen oder noch bis einschließlich dem Jahr 2020 nach bisherigem Recht behandelt werden wollen.
Die Änderung des Umsatzsteuergesetzes sieht eine grundsätzliche Umsatzsteuerpflicht der Kommunen vor. Hintergrund sind Urteile zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, die Abweichungen zwischen dem Deutschen Umsatzsteuerrecht und der europäischen Umsatzsteuersystemrichtlinie zugunsten europäischen Rechts auslegten.
Zweck der Einführung des § 2b UStG war es, auch weiterhin die Freistellung sogenannter Beistandsleistungen (Leistungen von Kommunen an Kommunen) von der Umsatzsteuer zu ermöglichen. Das Wahlrecht kann nur einheitlich für alle Umsätze der juristischen Person ausgeübt werden. Für die Ausübung des Wahlrechts sprechen insbesondere die Vielzahl von Rechtsunsicherheiten, der Zeitgewinn zur Erarbeitung von Lösungen und zur Prüfung von Umsätzen und die Möglichkeit des Widerrufs. Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt seinen Mitgliedern, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Innerhalb einer Verbandsgemeinde empfiehlt es sich alleine aus verwaltungspraktischen Gründen ohnehin, das Wahlrecht einheitlich auszuüben.
Der Rat beschloss einstimmig, das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG 2016 auszuüben und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechende Erklärung abzugeben.
Haushaltsplanung 2017/2018
Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 beschloss der Rat folgende Maßnahmen in die Planung aufzunehmen:
- Erstellung eines Umweltberichts im Zuge der Erstellung der Satzung gem. § 34 BauGB
- Renovierung des kleinen Saals im Dorfgemeinschaftshaus (Sitzungssaal)
- Neuanschaffung eines Gemeindetraktors (als Ersatz für den ISEKI)
Der Rat verständigt sich weiter darauf, dass die Ansätze für die im Jahr 2016 geplanten Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen, welche bisher noch nicht durchgeführt wurden, in den neuen Haushaltsplan übernommen werden sollen.
Zustand der Kreisstraße 109 im Bereich der Ortsdurchfahrt Nisterberg
Im Rahmen der letzten Verbandsgemeinderatssitzung am 22.09.2016 wurde unter anderem über die in letzter Zeit ausgeführten und abgeschlossenen Kreis- und Landesstraßenbaumaßnahmen berichtet und zudem über den schlechten Zustand von weiteren Kreis- und Landesstraßen im Verbandsgemeindegebiet gesprochen.
In diesem Zusammenhang wurde von der Ortsbürgermeisterin Frau Höfer auch der sehr schlechte Zustand der Kreisstraße K 109 innerhalb der OD Nisterberg thematisiert und bemängelt.
Der zuständige Straßenbaulastträger, der Kreis Altenkirchen, soll daher in Kürze auf den schlechten baulichen Zustand und die daraus resultierende gefährdete Verkehrssicherheit hingewiesen werden. Dazu soll gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitern der Verbandsgemeinde ein Ortstermin zur Begehung und Inaugenscheinnahme des Zustands der Straße inkl. der zugehörigen Nebenanlagen erfolgen, mit dem Ziel, einen möglichst kurzfristigen Ausbau der Ortsdurchfahrt auf den Weg zu bringen.
Im Zuge eines Vollausbaus der OD würden zudem die gesamten Nebenanlagen (Gehwege) mit ausgebaut werden müssen. Die Kosten hierfür wären von der Ortsgemeinde zu tragen.
Die Verbandsgemeindewerke Daaden würden im Zuge der Maßnahme Wasser- und Kanalleitungen, wo erforderlich, erneuern bzw. neu bauen. Das gleiche gilt für die im Bereich Nisterberg zuständigen Versorgungsunternehmen.
Der Ortsgemeinderat nahm die Ausführungen zum schlechten Zustand zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Ortsbürgermeisterin in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde, mit dem zuständigen Straßenbaulastträger Kreis Altenkirchen kurzfristig einen Ortstermin zu vereinbaren, um den Ausbau der Ortsdurchfahrt Nisterberg (K 109 innerorts) verfahrenstechnisch auf den Weg zu bringen.
Daadener Land – Leben mitten im Dorf
Der Ortsgemeinderat beschloss nach eingehender Diskussion, dass zukünftig eine Förderung nur noch dann zulässig sein soll, wenn sich dem Kauf einer Immobilie auch eine Sanierung anschließt. Darüber hinaus soll die Ausschlussfrist für Anträge auf zwei Jahre festgelegt werden.
Mitteilungen
Die Vorsitzende unterrichtete die Anwesenden über folgende Angelegenheiten aus dem Bereich der Verwaltung:
- Bei der turnusmäßigen Wartung/Kontrolle des Spielplatzes wurde vom Bauhof festgestellt, dass das Seil an der Seilbahn kaputt ist. Der Sitz wurde bereits demontiert, die Reparatur wird kurzfristig erfolgen.
- Die Brücke an der kleinen Nister wurde in Eigenleistung erneuert. Das dazugehörige Geländer muss noch montiert werden. Ein ganz herzliches Dankeschön an alle fleißigen Hände und Spender.
- In die Friedhofshalle wurde eingebrochen. Die dadurch defekten Schlösser wurden bereits durch den Gemeindearbeiter getauscht.
- Die Kegelbahn ist seit 30 Jahren im Betrieb. Es wird vorgeschlagen, dieses Jubiläum im Frühjahr 2017 in einem kleinen Rahmen, evtl. in Zusammenarbeit mit dem Sportverein, zu feiern.
- Das Straßenflickprogramm wird witterungsbedingt in diesem Jahr nicht mehr durchgeführt werden und auf das kommende Jahr verschoben. Wenn noch etwas auffällt, soll dies bei der Ortsbürgermeisterin gemeldet werden.
- Das jährliche Adventskaffeetrinken findet am 1. Dezember 2016 ab 15.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt. In diesem Jahr wird auf Voranmeldungen verzichtet.
- Am 4. Dezember findet das zweite Radcross-Training rund um Nisterberg statt. Der Erlös kommt der Unnauer Patenschaft zu Gute.
- Das jährliche Adventssingen findet am 10. Dezember 2016 ab 17.30 Uhr am „Dreieck“ statt.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung entschied der Rat über einen Zuschussantrag im Rahmen des Förderprogramms „Daadener Land – Leben mitten im Dorf“.
Desweiteren beschloss der Rat einstimmig den Neuabschluss eines Wartungsvertrages für die Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlagen.