Mitteilung der SGD Koblenz - Vollzug der Wassergesetze 19.05.2016
Mitteilung der SGD Nord Koblenz Vollzug der Wassergesetze
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für den Brunnen in Nisterberg gemäß §§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 13 Landeswassergesetz zugunsten der Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden.
Gemarkung: Nisterberg
Inkrafttreten der Rechtsverordnung
Das Verfahren zur Festsetzung des o.a. Wasserschutzgebietes ist abgeschlossen. Die Rechtsverordnung vom 20.04.2016 wurde am 02.05.2016 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am 03.05.2016 in Kraft getreten.
Ein Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen ist archivmäßig bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - Obere Wasserbehörde – Neustadt 21, 56068 Koblenz
und
Verbandsgemeindeverwaltung Herdorf-Daaden Bahnhofstraße 4 – 6, 57567 Daaden aufbewahrt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.