Eingliederung der Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden 19.12.2017
Nach Artikel 1 des Landesgesetzes über Maßnahmen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden vom 06.12.2016, veröffentlicht am 14.12.2016 in Nr. 18/2016 des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Rheinland-Pfalz und in Kraft seit 01.01.2017, wurde das Landesgesetz über die Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden vom 20.12.2013 dahingehend geändert, dass die umgebildete Verbandsgemeinde ab dem 01.01.2017 den endgültigen Namen „Daaden-Herdorf“ führt.
Als Folge dieser gesetzlichen Änderung ist ab sofort bei allen Bezeichnungen der Verbandsgemeinde der Name
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf
zutreffend.
Die Bezeichnung der Behörde der Verbandsgemeinde lautet ab sofort
Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf bzw.
Standesamt Daaden-Herdorf
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Daaden, 02.01.2017
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG DAADEN-HERDORF