SItzungsbericht Verbandsgemeinderat Daaden vom 10. Mai 2012 31.05.2012
Am Donnerstag, 10.05.2012 fand im Sitzungssaal des Rathauses Daaden unter Vorsitz von Bürgermeister Wolfgang Schneider eine Sitzung des Verbandsgemeinderates statt.
Nach der Eröffnung wurde Tagesordnungspunkt
10. Nutzung der Schulsporthallen während der Schulferien
von der Tagesordnung abgesetzt, weil der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen hat, dem Anliegen bestimmter Antragsteller auf Überlassung der Sporthallen dadurch Rechnung zu tragen, dass die Verwaltung beauftragt wird, im Wege der Einzelfallentscheidung Nutzungen während der Ferien unter Auflagen hinsichtlich Aufsicht und Schließdienst und unter Berücksichtigung der Urlaubszeiten und ggf. anstehender technischer Maßnahmen probeweise zuzulassen.
Annahme von Zuwendungen beschlossen
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, folgende Zuwendung an die Verbandsgemeinde anzunehmen:
Zuwendungsgeber: Fa. Birgit Knautz, Kfz-Dienstleistungen, Talstr. 2, 57586 Weitefeld
Eingangsdatum: 23.04.2012
Umfang der Zuwendung: € 333,20 / Sachleistung
Verwendungszweck: Überlassung einer Hüpfburg f. Verbandsgemeindefeuerwehr
Löschzug III (Derschen/Emmerzhausen/Mauden) in 2011 anl.
90-jährigem Bestehen
Fusionsvereinbarung zwischen den Verbandsgemeinden Gebhardshain und Daaden beschlossen
Seit Dezember 2010 liegt der Beschluss des Verbandsgemeinderates Daaden vor, innerhalb der Freiwilligkeitsphase eine Fusion mit einer Nachbarkommune einzugehen. Die Verbandsgemeinde Gebhardshain ist die einzige realistischerweise in Betracht kommende Körperschaft für eine Fusion.
Mitte März 2012 hat der Verbandsgemeinderat Gebhardshain mit knapper Mehrheit beschlossen, Fusionsverhandlungen nur noch mit der Verbandsgemeinde Daaden zu führen und den Bürgermeister beauftragt, die Gespräche aufzunehmen.
Dementsprechend haben in zwei Verhandlungsrunden die Bürgermeister Konrad Schwan und Wolfgang Schneider, unterstützt durch die jeweiligen Büroleiter, den Entwurf einer Fusionsvereinbarung erarbeitet, der auf einem Arbeitspapier beruht, das vorher im Kreis der Ortsbürgermeister/innen, des Haupt- und Finanzausschusses und des Verbandsgemeinderates Daaden beraten und akzeptiert wurde.
Den Entwurf der Fusionsvereinbarung hat der Haupt- und Finanzausschuss am 02.05.2012 beraten und mit einer Textänderungen zur Jugendarbeit dem Verbandsgemeinderat zur Annahme empfohlen. Außerdem wurde der Vereinbarungsentwurf dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur zugeleitet. Das Ministerium hat handschriftlich einige Änderungsvorschläge gemacht, die jedoch eher redaktioneller Art sind und Regelungsgehalt der Vereinbarung nicht wesentlich berühren.
Der Fusionsvertrag beginnt mit folgender Präambel:
„Die Verbandsgemeinden Daaden und Gebhardshain möchten schon heute Maßnahmen ergreifen, um den Herausforderungen der Zukunft aktiv zu begegnen. Vor allem die demografischen Entwicklungen mit zurückgehenden Einwohnerzahlen, einer zunehmenden Zahl älterer Menschen und einer abnehmenden Zahl jüngerer Menschen und technische Fortschritte werden das Bild der Gesellschaft und auch das Anforderungsprofil an die Kommunen und ihre Verwaltungen erheblich verändern.
Vor dem Hintergrund beabsichtigen die Verbandsgemeinden Daaden und Gebhardshain, im Interesse ihrer Ortsgemeinden und der Bürgerinnen und Bürger, die laufende Freiwilligkeitsphase der Kommunal- und Verwaltungsreform und die damit verbundenen Chancen und Möglichkeiten zu nutzen. Sie streben eine freiwillige Fusion durch die Bildung der neuen Verbandsgemeinde -NeuerName - aus den Verbandsgemeinden Daaden und Gebhardshain zum 1. Juli 2014 an.
In der neuen Verbandsgemeinde werden etwa 22.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von ca. 110 Quadratkilometern in 21 Ortsgemeinden leben.“
Der Entwurf enthält folgende wesentlichen Bestimmungen:
· Noch nicht festgelegt sind Namen und Wappen der neuen Verbandgemeinde. Bestimmt wurde, dass die Verbandsgemeinde ihren Sitz in Daaden hat, allerdings auch in Gebhardshain eine Verwaltungsstelle unterhält. Die Zuordnung von organisatorischen Einheiten und Personal nimmt die neue Verbandsgemeinde vor.
· Die neue Verbandsgemeinde wird Trägerin der Grundschulen in Daaden, Daaden-Biersdorf, Elkenroth, Friedewald und Gebhardshain mit Außenstelle Malberg. Die Grundschule in Weitefeld verbleibt in der Schulträgerschaft der Ortsgemeinde Weitefeld. Auch die Kindergartenträgerschaft der Ortsgemeinden bleibt unverändert. Die neue Verbandsgemeinde organisiert die Jugendpflege in Abstimmung mit den Ortsgemeinden.
· Nur für die Wahlzeit der jetzt im Amt befindlichen Bürgermeister Schwan und Schneider, die einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung als hauptamtliche Beigeordnete haben, falls sie ab 2014 mehr Bürgermeister sein sollten, werden hauptamtliche Beigeordnete vorgesehen.
· Die bestehenden Löschzüge Daaden, Derschen, Elkenroth, Friedewald, Kausen, Niederdreisbach, Steinebach, Rosenheim und Weitefeld bleiben grundsätzlich erhalten, eine künftige Neuorganisation der Feuerwehrstruktur wird jedoch nicht ausgeschlossen. Im Jahr 2014 wird eine neue Wehrleitung (Wehrleiter/ein und Stellverteter/in) gewählt, wobei die bisherigen Verbandsgemeinden darin vertreten sein sollen. Es wird ein neuer, dann gemeinsamer Feuerwehrbedarfsplan aufgestellt.
· Die neue Verbandsgemeinde bleibt Trägerin des Hallenbades Daaden. Die Förderung der Freibäder und die Sportförderung werden vereinheitlicht. Zentrale Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen bleiben im bisherigen Umfang gewährleistet.
· Die neue Verbandsgemeinde tritt in die bestehenden Mitgliedschaften und Zweckvereinbarungen hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ein. Bei der Wasserversorgung bleibt es ebenfalls bei den bestehenden Mitgliedschaften, gleichzeitig wird die Eigengewinnung des Trinkwassers beibehalten.
· Die bei der Verbandsgemeinde Daaden bewährte Organisation der Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Bauhof in einem Eigenbetrieb wird für die neue Verbandsgemeinde übernommen.
· Die neue Verbandsgemeinde wird für die Kalkulation der Benutzungsgebühren und Beiträge der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die von den Verbandsgemeinden Daaden und Gebhardshain betriebenen Einrichtungen längstens bis zum 31. Dezember 2015 als getrennte Einrichtungen behandeln. Nach diesem Zeitraum werden die Benutzungsgebühren und Beiträge angeglichen.
· Die neue Verbandsgemeinde stellt innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach der Fusion einen neuen Flächennutzungsplan auf. Bis dahin gelten die bisherigen Flächennutzungspläne.
· Die Planung für den Teilbereich Windkraft wird für das Gebiet der Verbandsgemeinde Gebhardshain durch den Planungsverband Windkraft Wissen/Gebhardshain wahrgenommen, in dem die neue Verbandsgemeinde Mitglied wird. Für den Bereich der Verbandsgemeinde Daaden, der auf den Truppenübungsplatz Daaden entfällt, wird die Verbandsgemeinde Daaden eine Planungsvereinbarung nach § 204 (1) Satz 4 BauGB ab, in die die neue Verbandsgemeinde eintritt.
· Die Ortsgemeinden Daaden und Gebhardshain sollen jeweils Grundzentrum bleiben. Die neue Verbandsgemeinde leitet den auf die Leistungsansätze der beiden Ortsgemeinden und ihren Verflechtungsbereich entfallenden Teilbetrag ihrer Schlüsselzuweisungen B2 zu 70 v. H. an die jeweilige Ortsgemeinde weiter.
· Das am 30. Juni 2014 bestehende Ortsrecht der Verbandsgemeinden Daaden und Gebhardshain gilt in deren Gebieten fort, bis es aufgehoben oder durch neues Ortsrecht ersetzt wird. Dies soll innerhalb von 5 Jahren erfolgen.
· Die neue Verbandsgemeinde wird den Gesamtbetrag der vom Land aus Anlass der freiwilligen Fusion gewährten einmaligen einwohnerbezogenen Zuweisung für Maßnahmen verwenden, die dem Zusammenwachsen der neuen Verbandsgemeinde dienen. Näheres dazu beschließt der neue Verbandsgemeinderat.
· Der Zusammenschluss der Verbandsgemeinden soll für das Personal vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen sozialverträglich, insbesondere im Hinblick auf eine wohnortnahe Verwendung auf Arbeitsplätzen ausgestaltet werden.
· Die Verwaltung der neuen Verbandsgemeinde soll in fünf Fachbereiche gegliedert werden, die die Aufgabengebiete Zentrale Dienste, Bürgerdienste, Bauen, Finanzen und Eigenbetrieb wahrnehmen.
· Die Aufgabenwahrnehmung für Dritte bleibt im bisherigen Umfang gewährleistet.
· Die Verbandsgemeinden Daaden und Gebhardshain werden Entscheidungen auf dem Gebiet der Personalhoheit und sonstigen Bereichen, die über den 01.07.2014 hinaus von erheblicher Bedeutung sind, nur nach Anhörung der anderen Verbandsgemeinde treffen.
· Die neue Verbandsgemeinde übernimmt die Partnerschaft mit der französischen Stadt Fontenay-le-Fleury und dem Distrikt Nyakabuye in Ruanda.
· Die neue Verbandsgemeinde beendet das Förderprogramm „Daadener Land – Leben mitten im Dorf!“, soweit es finanzielle Förderungen vorsieht. Die Verwaltung des Programms bleibt gewährleistet.
Der Verbandsgemeinderat folgte der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und beschloss einstimmig, dem freiwilligen Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Gebhardshain und Daaden auf der Grundlage der vorliegenden Vereinbarung entsprechend § 3 (2) KomVwRGrG zuzustimmen.
Auf Antrag von Fraktionssprecher Hans-Artur Bauckhage (FDP-Fraktion) nahm der Rat als Protokollnotiz zu der Vereinbarung auf, dass der Verbandsgemeinderat Daaden erwartet, mittelfristig durch die Fusion eine Personalreduzierung von 40 % im Wege der natürlichen Fluktuation zu erreichen und dass die Strukturierung der neuen Verwaltung unter Einbeziehung eines externen Beraters erfolgt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die jetzt beschlossene Fassung der Vereinbarung der Verbandsgemeinde Gebhardshain zuzuleiten und bis zum 30.06.2012 entsprechende Beschlüsse der Ortsgemeinderäte vorzubereiten, falls der Verbandsgemeinderat Gebhardshain dem Zusammenschluss auf der Basis des vorliegenden Vertragstextes ebenfalls zustimmt.
Nach diesem zukunftsweisenden Beschluss ging es mit einigen Vergabeentscheidungen in der Sitzung weiter:
Grundschule Biersdorf, Dachsanierung
Die Sanierungsarbeiten für das Hauptdach der Grundschule und den Dachrandbereich der Turnhalle wurden unter fünf Firmen beschränkt ausgeschrieben. Vier Firmen haben ein Angebot eingereicht. Günstigster Anbieter ist ein Unternehmen aus Weitefeld zum Bruttoangebotspreis von knapp 50.000 Euro.
Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat die Vergabe des Auftrages an dieses Unternehmen.
Hallenbad Daaden, Aluminium-Türanlagen
Die Arbeiten zur Erneuerung der Aluminium-Türanlagen sowie der Sichtverbindung des Bademeisters wurden unter sechs Firmen beschränkt ausgeschrieben. Drei Firmen haben ein Angebot eingereicht.
Günstigster Anbieter ist ein Unternehmen aus Unnau-Korb zum Bruttoangebotspreis von knapp 13.000 Euro. Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die Arbeiten an dieses Unternehmen zu vergeben.
Hallenbad Daaden, Betonsanierung Kelleraussenwand
Die Betonsanierung der Kelleraußenwand wurde unter vier Firmen beschränkt ausgeschrieben. Günstigster Anbieter ist ein Unternehmen aus Siegen zum Bruttoangebotspreis in Höhe von rd. 8.000 Euro (einschließlich Mehrkosten für Strahlarbeiten).
Der Rat folgte der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und entschied, den Auftrag an das Unternehmen zu vergeben.
Grundschule Daaden, Verschattungsanlage für zwei Klassenräume
Die Verschattungsanlage für zwei Klassenräume wurde unter vier Firmen beschränkt ausgeschrieben. Zwei Firmen haben ein Angebot eingereicht. Günstigster Anbieter ist ein Unternehmen aus Daaden zum Bruttoangebotspreis von knapp 6.000 Euro (Alternativangebot). Der Auftrag wurde einstimmig an das Unternehmen vergeben.
Grundschule Daaden, Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten
Die Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten wurden unter fünf Firmen beschränkt ausgeschrieben. Drei Firmen haben ein Angebot eingereicht. Der günstigste Anbieter hat seinen Sitz in Herdorf.
Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses beschloss der Verbandsgemeinderat, den Auftrag an diesen Anbieter zum Bruttoangebotspreise von rd. 6.500 Euro zu vergeben.
Freibäder Daaden und Niederdreisbach werden bezuschusst
Vor längerer Zeit wurde bereits das Thema der Zuschussgewährung der Verbandsgemeinde an die Ortsgemeinden, die ein Freibad vorhalten, das auch Nutzern aus den übrigen Ortsgemeinden offen steht, beraten. Nach einer Verweisung in die Fraktionen ist es aber nicht zu einer endgültigen Entscheidung gekommen. Im vergangenen Jahr wurde dann die Frage erneut aufgegriffen. Die Ortsbürgermeister/innen haben die Verwaltung beauftragt, das von der Verwaltung seinerzeit vorgeschlagene Modell erneut vorzustellen und eine positive Entscheidung des Verbandsgemeinderates anzustreben.
Der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates hatte 2007 die Zuschussfrage intensiv behandelt und ein Lösungsmodell diskutiert. Bei diesem Modell sollte eine pauschale Förderung auf der Basis des tatsächlichen Defizits (ohne Auflösungen und Abschreibungen) und der Besucherzahlen aus den Nachbarkommunen (abgeleitet aus den Saisonkarten, aus der sich die Herkunft Nutzer ergibt) zugrunde gelegt werden. Die Förderung hätte pro Jahr rund 6.500 € für das Freibad Niederdreisbach und 8.400 € für das Freibad Daaden ausgemacht.
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, für die Zeit von 2012 bis 2014 der Ortsgemeinde Daaden eine pauschale Zuweisung von 8.500 €/Jahr und der Ortsgemeinde Niederdreisbach eine solche von 6.500 €/Jahr zweckgebunden für den Betrieb des jeweiligen Freibades zu gewähren.
Satzung der Verbandsgemeinde Daaden über die Benutzung der verbandsgemeindeeigenen Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte neu gefasst
Die Satzung der Verbandsgemeinde Daaden über die Benutzung der verbandsgemeindeeigenen Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte vom 7. April 1992 ist aufgrund der ständigen Rechtsprechung und Neuerungen im Obdachlosenrecht neu zu fassen.
Der Verbandsgemeinderat folgte der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.05.2012 und beschließt die Neufassung der Satzung er Verbandsgemeinde Daaden über die Benutzung der verbandsgemeindeeigenen Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte, die gesondert veröffentlicht wird.
Mitteilungen
a) Der Verwaltungsbericht der Verbandsgemeinde Daaden für die Jahre 2004 bis 2008 ist fertiggestellt. Er enthält neben statistischen Daten aus vielen Bereichen eine Auflistung ausgewählter Ereignisse und Ratsbeschlüsse im Bereichtszeitraum und Übersichten über die Zusammensetzung der einzelnen Gremien.
b) Mit Schreiben vom 14.06.2011 hat die Kreisverwaltung Altenkirchen (Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt) die Mitteilung über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung unter anderem der Verbandsgemeinde Daaden für die Jahren 2004 bis 2009 übersandt. Im Verlauf der Prüfung und im Abschlussgespräch mit den Mitarbeitern haben sich bereits einige Prüfungspunkte erledigt. Nach § 33 Abs. 1 GemO ist der Verbandsgemeinderat über das Ergebnis überörtlichen Prüfungen zu unterrichten. Der vollständige Prüfbericht mit den einzelnen Stellungnahmen der Verwaltung ist im Ratsinformationssystem (für die Ratsmitglieder) abrufbar. Die Fraktionssprecher erhalten zusätzlich eine ausgedruckte Version.
c) Die nach der Neuabgrenzung der Forstreviere im Forstamtsbereich Altenkirchen entstehende neue Struktur ist durch eine Allgemeinverfügung der Oberen Forstbehörde festgelegt worden. Die Zuordnung zu den Revieren kann einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt entnommen werden.
d) Die Verwaltung hat die Anregungen aus den Ortsgemeinden zur Fortschreibung des LEP IV in einer zusammengefassten Stellungnahme fristgerecht Ende März an die Planungsgemeinschaft Mittelrhein abgegeben.



